MiP - MICHAELA PETERS

Bilanzbuchhalterin IHK¹

FSJ/BFD

Bei der Abrechnung von Freiwilligen sind einige Besonderheiten zu beachten.

Die Freiwilligen erhalten ein sozialversicherungspflichtiges Taschengeld und in manchen Fällen auch Sachleistungen, wie Unterkunft und Verpflegung.

Sie richten erstmalig einen Freiwilligenplatz ein:
  • Beantragung der Betriebsnummer
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Freischaltung der Steuernummer für die Lohnsteuer-Anmeldung

Für den neuen Jahrgang:
  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • Erstellung der Beitragsnachweise

Und am Jahresende:
  • Lohnsteuer-Jahresmeldung
  • Lohnsteuer-Bescheinigung
  • SV-Jahresmeldung
  • Digitaler Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft

Wir unterstützen Sie gerne, indem wir für Sie die laufende Lohnabrechnung erstellen.